Fachwörter
Kleines Lexikon der beruflichen Vorsorge.
(Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
Aktie | Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Unternehmung (Aktiengesellschaft) verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Marktwert (Börsenkurs) richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft der betreffenden Unternehmung und können erheblichen Kursschwankungen unterworfen sein. |
Aktienindex | Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien oder einzelner Aktiengruppen an der Börse (z.B. Swiss Market Index, Swiss Performance Index, S&P 500, Nikkei 225 usw.). |
Aktiven | In der Bilanz aufgeführte Vermögenswerte einer Unternehmung. |
Alternative Anlagen | Kapitalanlagen, die nicht den traditionellen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen oder Geldmarktprodukten zugeordnet werden können. Alternative Anlagen weisen geringe Korrelationen zu den Aktien- und Anleihenmärkten auf. Sie eignen sich darum hervorragend für Investoren die ihr Portfolio diversifizieren möchten. Beispiele: Private Equity, Hedge-Funds, Rohstoffe und Immobilien. |
Altersguthaben | Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen. |
Altersgutschriften | Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist. |
Amtlicher Wert | Durch kantonale Schätzung festgelegter Wert einer Liegenschaft. |
Anlagefonds | Der Anlagefonds (auch Investmentfonds genannt) ist ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. |
Anlagepolitik | Richtlinien, die bei der Anlage eines Vermögens nach den Erfordernissen der Sicherheit, Risikoverteilung, Werterhaltung, Gewinnerzielung und Rendite aufgestellt werden. |
Anlagestiftung | Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten. |
Anleihe | Gesamthaft in einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene, in der Regel festverzinsliche, mittel- oder langfristige Schuld, die in gleichartige Obligationen unterteilt ist. |
Asset Allocation | Gliederung eines Portefeuilles nach Währungen und Anlageinstrumenten. |
Aufsichtsbehörde | Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Vorsorgeeinrichtung und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der Vorsorgeeinrichtung oder Teilnahme an ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen erlassen, insbesondere betreffend die Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der Vorsorgeeinrichtung willkürlich handeln. |
Auskunftspflicht | Pflicht der versicherten Person, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand. |
Austrittsleistung | Reglementarische Leistung, die einer versicherten Person gewährt wird, die aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt). |
Autonome Kasse | Selbstverwaltete Kasse, das heisst eine Institution mit eigener Organisation und Verwaltung. |