Die pensionskasse für
Urner Betriebe

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Anlagestrategie

Liquidität

Obligationen
Aktien
Immobilien
Infrastruktur
Nicht kotierte CH Anlagen
Alternative Anlagen

Anteil Fremdwährungen
Basisallokation
(SAA)
Bandbreiten
1%
0% - 6%
36%
28% - 44%
33%
26% - 40%
24%
18% - 30%
3%
0% - 6%
1%
0% - 4%
2%
0% - 5%


17%
10% - 24%

Das Vorsorgevermögen wird im Rahmen der Anlagezielsetzung möglichst effizient und diversifiziert, d. h. unter Optimierung von Rendite- und Risikoaspekten, auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige aufgeteilt. Dabei wird ein marktgerechter Ertrag angestrebt. Neben finanzwirtschaftlichen Aspekten werden auch Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Als Basis für die Kriterien gelten gesetzliche Vorgaben und von der Schweiz unterzeichnete internationale Konventionen. Die Anlagestrategie wird durch die Kassenkommission periodisch überprüft. Die PK Uri geht von einem langfristigen Anlagehorizont (mehr als 10 Jahre) aus. Zur aktiven Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens sowie zur Nutzung von Marktchancen bzw. zur Eingrenzung von Marktrisiken wurden Bandbreiten definiert. Innerhalb dieser kann durch Entscheid des Anlageausschusses von den Strategiewerten abgewichen werden.

Anlagereglement (PDF)

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad zeigt auf, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen (Passiven) der Pensionskasse mit Vermögenswerten (Aktiven) gedeckt sind. Bei einem Deckungsgrad von über 100% übersteigen die vorhandenen Vermögenswerte die Verpflichtungen. Bei einer Unterdeckung werden von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Sanierungsbeiträge erhoben.

Stimmrechte

Bei der Ausübung der Stimmrechte stehen die langfristigen Interessen der Destinatäre im Zentrum. Für Direktanlagen in Aktien von im In- oder Ausland kotierten schweizerischen Aktiengesellschaften besteht eine Stimmpflicht. Die Stimmrechtswahrnehmung wird grundsätzlich von der Geschäftsleitung wahrgenommen. Vorgängig ist die Kassenkommission über das Stimmverhalten zu informieren. Zeitgerecht kann der Anlageausschuss oder die Kassenkommission dagegen sein Veto einlegen. Bei ausländischen Gesellschaften wird aus Kostengründen in der Regel auf die Wahrnehmung der Stimmrechte verzichtet.

Die PK Uri informiert einmal jährlich über ihr Stimmverhalten.

Wahrnehmung Stimmrechte 2023 (PDF)