Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung in die Kassenkommission

23.1.24

Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung in die Kassenkommission

Per Ende Mai 2024 läuft die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Kassenkommission aus. Während die Vertretung der Arbeitgebenden vom Regierungsrat bestimmt wird, sind für die Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung die Versicherten zuständig. Aufgeteilt in Wahlkreise können die aktiv Versicherten Wahlvorschläge einbringen bzw. ihre Vertretung wählen.

Wahlprozedere

Das Wahlprozedere sieht vor (Art. 5 WR), dass nebst erneut kandidierenden bisherigen Arbeitnehmenden-Vertreter auch weitere Wahlvorschläge eingebracht werden können. Ein Wahlvorschlag muss von mind. 10 wahlberechtigten Personen des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet sein. Entsprechende Wahlvorschläge können bis zum 27. Februar 2024 (Eintreffen bei der Pensionskasse) eingereicht werden.

Für die Wahl der Delegierten bestehen fünf Wahlkreise (Art. 2 WR):

• Wahlkreis I Kanton (inkl. BWZ; rund 770 Versicherte)

• Wahlkreis II Volksschulen und Bildungsbetriebe (inkl. Mittelschule, rund 610 Versicherte)

• Wahlkreis III Kantonsspital (KSU) und Stiftung Behindertenbetriebe (SBU) (rund 660 Versicherte)

• Wahlkreis IV Alters- und Pflegeheime (inkl. Spitex Uri; rund 600 Versicherte)

• Wahlkreis V Gemeinden und übrige AG (inkl. AfBN, Stiftung Papilio; Korporationen; rund 630 Versicherte)

Das entsprechende Formular für den Kandidatenvorschlag und das Wahlreglement finden Sie hier:

Kandidatenvorschlag für die Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung (PDF)

Wahlreglement (PDF)