Konstituierung Kassenkommission
Gemäss Art. 5 der Pensionskassenverordnung konstituiert sich die Kassenkommission selbst. Das Präsidium wird alle zwei Jahre alternierend aus dem Kreis der Arbeitnehmenden- bzw. Arbeitgebenden bestimmt.
7.12.23
Die Kassenkommission der PK Uri hat einige Anpassungen im PK-Reglement verabschiedet. Diese stehen im Zusammenhang mit bundesrechtlichen Vorgaben aus der AHV-Reform und dem neuen Datenschutzgesetz. Betreffen der AHV-Reform kommt es zu begrifflichen Anpassungen, zur Präzisierung im Teilpensionierungsbereich und zu Aufschubsvarianten ab Alter 65. Ergänzend wurden zudem von der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) angeregte Reglementspräzisierungen sowie zwei Fristen neu festgelegt. Die Frist betreffend Meldung des Kapitalbezugs wurde von drei auf noch einen Monat verkürzt. Zudem kann ein freiwilliger Einkauf neu bis 20 Tage (bisher 1 Monat) vor dem Altersrücktritt erfolgen.
Das revidierte PK-Reglement tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
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