Überweisung der Freizügigkeitsleistung
Treten Sie in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so muss Ihre Freizügigkeitsleistung (vorhandenes und verzinstes Altersguthaben) an diese überwiesen werden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die Angaben Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung auf dem Ihnen zugeschickten Fragebogen für Austretende mit.
Haben Sie aktuell keinen neuen Arbeitgeber und keine neue Vorsorgelösung, muss Ihre Freizügigkeitsleistung auf ein Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung überwiesen werden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die Angaben Ihrer Freizügigkeitsstiftung / Versicherung mit.

Barauszahlung
Bei einem Austritt können versicherte Personen eine Barauszahlung verlangen, wenn sie die Schweiz endgültig verlassen, sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder die Austrittsleistung weniger als ein persönlicher Jahresbeitrag beträgt. Die austretende Person hat in diesem Fall das Formular Barauszahlung auszufüllen. Dieses wird Ihnen zugestellt, falls Sie die Barauszahlung wünschen.

Ende des Vorsorgeschutzes
Der Vorsorgeschutz endet am Tag, an dem Sie aus der PK Uri austreten. Vor dem Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung besteht während längstens einem Monat ein Vorsorgeschutz (Nachdeckung) gegen Tod und Invalidität.

Freiwillige Versicherung
Falls Sie vorübergehende keine Vorsorgelösung haben, können Sie auf Wunsch bei uns Ihre bestehende Risikoversicherung für Tod und Invalidität für längstens zwei Jahre weiterführen. Die Details dazu finden Sie auf dem Merkblatt.

Merkblatt Austritt (PDF)

Merkblatt Freiwillige Versicherung (PDF)

Die pensionskasse für
Urner Betriebe

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