Heirat
Die Heirat oder die eingetragene Partnerschaft wird der PK Uri von Ihrem Arbeitgebenden gemeldet. Anschliessend wird der Stand Ihres Vorsorgekapitals an Ihrem Heiratsdatum festgehalten. Dieses Vorsorgekapital kann bei einer allfälligen späteren Scheidung nicht geteilt werden. Im Todesfall entsteht ein Hinterlassenenanspruch, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 26 PKR erfüllt sind.

Partnerschaft
Leben Sie in einer Partnerschaft und sind unverheiratet, richtet die PK Uri eine Partnerrente aus, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 27 PKR erfüllt sind. Für Geltendmachung einer Partnerrente müssen Sie zwingend zu Lebzeiten und vor Ihrem Altersrücktritt die gegenseitige Unterstützungspflicht auf folgendem Formular schriftlich vereinbaren.

Unterstützungsvertrag (PDF)

Merkblatt Partnerrente (PDF)

Die pensionskasse für
Urner Betriebe

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