Invalidenrente
Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht in der Regel, wenn Sie ununterbrochen 360 Tage erwerbsunfähig sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Invaliditätsgrad sowie Beginn, Veränderung und Ende des Anspruchs richten sich sinngemäss nach dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG). Ihre Invalidenrente ist auf dem Leistungsausweis (Rückseite) ersichtlich und ist abhängig von Ihrem Altersguthaben, Ihrem Alter und Ihrem versicherten Lohn.

Invaliden-Kinderrente
Beziehen Sie eine Invalidenrente, haben Sie für jedes unterhaltspflichtige Kind Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente in der Höhe von 16.66% der ausgerichteten Invalidenrente. Der Anspruch der Invaliden-Kinderrente dauert bis zum vollendeten 18. bzw. 25. Altersjahres für Kinder in Ausbildung.

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