Vorsorge | Leistungen

Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiges Element, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht. Die PK Uri kümmert sich für Sie darum und ermöglicht Ihnen eine individuelle Gestaltung Ihrer Zukunft mit einer flexiblen und gut ausgebauten Vorsorgelösung. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihre berufliche Vorsorge.

Vorsorge | Leistungen

3-Säulenprinzip

Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem 3-Säulenprinzip: Staatliche, berufliche und private Vorsorge.

1. Säule
Die staatliche Vorsorge besteht aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV). Ziel der ersten Säule ist es, das Existenzminimum abzudecken. Die erste Säule ist obligatorisch und beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar des 18. Altersjahres. Wenn die Existenzsicherung aus der AHV/IV nicht gegeben ist, erhalten die betroffenen Personen zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL).

2. Säule
Die berufliche Vorsorge wurde mit der Idee geschaffen, dass sie zusammen mit der AHV/IV den bisherigen Lebensstandard im Alter in angemessener Form erhalten soll. Über ihren Arbeitgeber sind Erwerbstätige obligatorisch an einer Pensionskasse angeschlossen. Die gesetzlichen Mindestleistungen der zweiten Säule sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Leistungen der PK Uri gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus. Die PK Uri bieten den versicherten Person und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

3. Säule
Die private Vorsorge dient dazu, Vorsorgelücken zu schliessen und den gewohnten Lebensstandard zu sichern sowie persönliche Wünsche im Ruhestand zu ermöglichen. Die dritte Säule ist freiwillig und kann durch verschiedene Spar- und Versicherungslösungen individuell gestaltet werden.

Versicherungsplan

Die PK Uri wendet für die berufliche Vorsorge das Kapitaldeckungsverfahren an. Die versicherten Personen sparen zusammen mit den Arbeitgebenden ihr persönliches Kapital für die Altersvorsorge an. Die Versicherungspflicht beginnt ab der Vollendung des 17. Altersjahres (Risikoversicherung) beziehungsweise ab der Vollendung des 24. Alterjahres (Vollversicherung), sobald der Lohn eine bestimmte Eintrittsschwelle erreicht hat. Für die berufliche Vorsorge ist der versicherte Lohn – und nicht der AHV-pflichtige Lohn – massgebend. Dieser entspricht dem Bruttojahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug und nur gelegentlich anfallende Lohnbestandteile.

Merkblatt Versicherungsplan (PDF)