23.1.24
Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung in die Kassenkommission
Per Ende Mai 2024 läuft die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Kassenkommission aus. Während die Vertretung der Arbeitgebenden vom Regierungsrat bestimmt wird, sind für die Wahl der Arbeitnehmenden-Vertretung die Versicherten zuständig. Aufgeteilt in Wahlkreise können die aktiv Versicherten Wahlvorschläge einbringen bzw. ihre Vertretung wählen.
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