Witwen-/Witwerrente
Die verwitwete Person hat Anspruch auf eine Rente, wenn sie beim Tod der versicherten Person die Voraussetzungen gemäss Art. 26 PKR erfüllt. Die Rente beträgt 60% der zuletzt ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente oder 60% der ganzen Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte.
Partnerrente
Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf eine Rente, wenn sie beim Tod der versicherten Person die Voraussetzungen gemäss Art. 27 PKR erfüllt. Die Rente beträgt 60% der zuletzt ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente oder 60% der ganzen Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte. Es ist zwingend ein Unterstützungsvertrag zu Lebzeiten und vor dem Altersrücktritt bei der PK Uri einzureichen.
Waisenrente
Die Waisenrente beträgt für Halbwaise 16.66% und für Vollwaise 33.33% der zuletzt ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte. Der Anspruch der Waisenrente dauert bis zur Vollendung des 18. bzw. des 25. Altersjahres für Kinder in Ausbildung.
Todesfallkapital
Entsteht beim Tod einer versicherten Person kein Anspruch auf Leistungen (Rente oder Abfindung), richtet die PK Uri ein Todesfallkapital in der Höhe von 50% des vorhandenen Altersguthabens aus.
Merkblatt Todesfallkapital (PDF)
Mitteilung
Beim Tod eines Rentenbeziehenden bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung mit nachstehendem Formular.
Formular Todesfallmeldung (PDF)
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