Anpassungen PK-Reglement per 01. Januar 2026

18.3.25

Anpassungen PK-Reglement per 01. Januar 2026

Aufgrund der anhaltenden Unterschiede zwischen der Verzinsung für die Rentenbeziehenden und für die Versicherten, der mit dem Tiefzinsumfeld verbundenen geringeren Renditeperspektiven sowie der steigenden Lebenserwartung hat die Kassenkommission beim PK-Reglement Handlungsbedarf erkannt. Zudem wird auf gesellschaftliche Entwicklungen bei der Altersvorsorge reagiert. Die Kassenkommission hat folgenden Anpassungen per 01. Januar 2026 beschlossen:

 

·        Senkung Umwandlungssatz von 5.5% auf 5.2% (inkl. flankierender Massnahmen)

·        Erhöhung der Option Kapitalbezug auf 100%

·        Leistungsverbesserung bei Invaliditätsrenten

·        Reduktion Anspruchshöhe bei der Überbrückungsrente / Neuregelung bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

·        Früherer Anspruch auf eine Lebenspartnerrente

 

Die mit der Senkung des Umwandlungssatzes verbundene Leistungsreduktion wird durch diverse Kompensationsmassnahmen (Einmaleinlage, Erhöhung der Sparbeiträge und Einführung eines Beteiligungsmodells) abgefedert. Rentenbeziehende Personen und Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2025 in Pension gehen, sind von diesen Änderungen nicht betroffen.

Details zu den Anpassungen und den flankierenden Massnahmen finden Sie auf folgendem Merkblatt oder in folgender Präsentation.

Am Do. 15. Mai 2025 findet um 18.00 Uhr ein Infoanlass in der Aula Schulhaus Hagen in Altdorf statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um eine Anmeldung (Tel. 041 875 21 11 oder info@pkuri.ch) bis spätestens am 30. April 2025.

Die Kassenkommission ist überzeugt, mit diesem Massnahmenpaket auf die aktuellen Herausforderungen mit Augenmass zu reagieren. Die Anpassungen sind notwendig, um die einzelnen Anspruchsgruppen fair zu behandeln und weiterhin eine attraktive Vorsorgelösung für die Versicherten und Arbeitgebenden zu bieten.

Die Kassenverwaltung steht Ihnen für Fragen zur Reglementsrevision gerne zur Verfügung.