Medienmitteilung - Kassenkommission

9.12.22

Medienmitteilung der Kassenkommission der Pensionskasse Uri

Schwieriges Anlageumfeld als Belastung

Basierend auf der aktuellen Geschäftsentwicklung hat die Kassenkommission die Verzinsung der Altersguthaben festgelegt. Die Altersguthaben werden für das Jahr 2022 definitiv mit 1.0% verzinst. Im nächsten Jahr ist die Überprüfung der Anlagestrategie geplant und es werden Vorarbeiten im Zusammenhang mit der allfälligen BVG-Reform aufgenommen.

Belastet vom deutlichen Inflations- und Zinsanstieg sowie dem Ukraine-Konflikt verzeichneten die Finanzmärkte in diesem Jahr eine deutliche Kursschwäche. Nur bei sehr wenigen Anlagekategorien resultiert per Ende November 2022 ein positives Resultat. Die Anlageperformance lag – trotzbreit diversifizierter Anlagestrategie und umsichtigem Risikomanagement – mit 7.9% im Minus. Unter Berücksichtigung der Sollrendite von rund 2% resultierte ein Rückgang des Deckungsgrads, welcher das Verhältnis zwischen Vermögen und Verpflichtungen aufzeigt, auf 102.8%.

Auf Basis dieses negativen Zwischenergebnisses legte die Kassenkommission die Verzinsung der Altersguthaben fest und entschied über die neuen versicherungstechnischen Grundlagen. Bei der Verzinsung wurde für das laufende Jahr ein definitiver Zinssatz von 1% bestimmt. Dieser Wert liegt auf dem BVG-Richtwert. Für das kommende Jahr wurde ein provisorischer Zinssatz von ebenfalls 1% festgelegt. Aufgrund des per Stichtag vom 30. November 2022 über 100% liegenden Deckungsgrads sind im Jahr 2023 keine Sanierungsmassnahmen erforderlich. Neu werden die Verpflichtungen auf Grundlage der VZ 2020 Generationentafel (Vorjahr: VZ 2015) mit einem technischen Zinssatz von 1.75% (unverändert) bewertet. Im Versicherungsbereich signalisieren die vorläufigen Bestandeszahlen sowohl bei den Aktivversicherten als auch bei den Rentenbeziehenden erneut eine leichte Zunahme.

Der dynamische Verlauf im Zinsbereich führte zu einer Verbesserung der mittelfristigen Renditeperspektive. Die Kassenkommission nutzt diese Entwicklung, um mittels einer ALM-Studie die eigene Anlagestrategie zu überprüfen bzw. zu optimieren. Im 2023 sind daher Anpassungen in der Anlagestrategie und im Anlagereglement zu erwarten. Ebenfalls wird die Kassenkommission aufgrund des versicherungstechnischen Gutachtens und mit Blick auf die erfolgte AHV- bzw. die geplante BVG-Reform im nächsten Jahr Vorarbeiten für eine Verordnungs- und Reglementsrevision aufnehmen. Mit einer Inkraftsetzung allfälliger Massnahmen ist frühestens per 01. Januar 2025 zurechnen.


Kassenkommission der PK Uri
Sandra Berther, Präsidentin